<%@LANGUAGE="JAVASCRIPT" CODEPAGE="65001"%> Gitarrenschule Vogel AGB, Musikschule, Gitarrenschule, Gitarrenunterricht, Gitarrenlehrer, 88400 Biberach

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unterricht

Der Unterricht findet einmal wöchentlich laut vereinbartem Termin statt.

2. Gebühren

Die Unterrichtsgebühren werden nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Musikschule erhoben. In den Unterrichtsgebühren sind keine Lehrmittel enthalten. Die Unterrichtsgebühren werden in monatlichen Teilbeträgen per Lastschrift eingezogen. Optional ist auch ein Dauerauftrag möglich. Rücklastschriften oder versäumte Zahlungen werden mit 5 EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.

3. Laufzeit

Der Unterrichtsvertrag hat eine Laufzeit von 3 Monaten ab Beginn des Unterrichts. Wird er nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist durch einen Vertragspartner gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 3 Monate.

4. Anmeldung

Eine Anmeldung zum Unterricht erfolgt mit der Unterschrift im Anmeldeformular durch den Schüler (bei Volljährigkeit ) bzw. durch einen Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) sowie der Bestätigung durch die Musikschule. Eine Anmeldung ist das ganze Jahr über möglich, sofern Plätze frei sind. Dabei sind Platzreservierungen verbindlich. Bei Nichtantritt gilt
die normale Laufzeit.

5. Ferien

Während der Ferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Es gilt die Ferienordnung für allgemeinbildende Schulen des Landes Baden Württemberg sowie die örtliche Regelung für bewegliche Ferientage.

6. Unterrichtsausfall

Es besteht keine Nachholpflicht für vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden oder krankheitsbedingten Ausfall seinerseits. Krankgeschriebene Schüler (mit ansteckenden Krankheiten) sind nicht zum Unterricht berechtigt. Die durch Erkrankung eines Lehrers ausgefallenen Unterrichtseinheiten werden nach Absprache nachgeholt.

7. Kündigung

Der Vertrag kann von den Vertragspartnern mit einer Frist von 6 Wochen zum Vertragsende (Stichtag = Anmeldetag) gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Außerordentliche Kündigung

Ein vorzeitiges Ausscheiden des Schülers aus dem Vertrag kann nur in begründeten Fällen wie z.B. Wegzug, längere Krankheit o.ä. auf schriftlichen Antrag genehmigt werden.

9. Gutscheine

Die Gültigkeit eines Gutscheins erlischt grundsätzlich nicht. Der Wertbetrag muss jedoch an die aktuell geltenden Unterrichts-gebühren angepasst werden. Eine Geld-Rückerstattung eines Gutscheins ist nicht möglich. Eine Übertragung an Dritte ist möglich.

10. Datenschutzhinweis

Sämtliche Daten des Schülers werden streng vertraulich behandelt und an keine Dritten weitergegeben. Sie dienen nur der internen Verwaltung.